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Rechtsschutz für CAJ-Mitglieder
In der Arbeitswelt geht es leider nicht immer harmonisch zu. Hin und wieder kommt es zu Rechtsstreitereien zwischen dem Arbeit­geber und dem Arbeitnehmer. Auch CAJ Mitglieder bleiben leider manchmal davon nicht verschont. Im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem KAB Deutschland und dem CAJ Bundesverband genießen alle CAJ-Festmitglieder ab 01.01.2007 Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts analog der Rechtsschutzordnung der KAB Deutschlands.

Was umfasst der Rechtsschutz?

Der Rechtsschutz beinhaltet eine Rechtsberatung und arbeitsge­richtliche Vertretung in erster Instanz und eine sozialgerichtliche Vertretung bis zum Bundessozialgericht. Die genauen Vorrausset­zungen hierfür sind in der Rechtsschutzordnung der KAB Deutsch­land vom 27. März 2004 geregelt. Diese ist in deinem CAJ Diöze­sanbüro erhältlich.

An wen sollst du dich wenden?

Im Bedarfsfall wende dich bitte an das CAJ-Diözesansekretariat, Weite Gasse 5, 86150 Augsburg. Tel.:0821/3152-196 oder über Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst

Wie läuft es dann weiter?

Von der o.g. Stelle erfolgt eine zeitnahe Prüfung und evtl. Erstbe­ratung des vorliegenden Falles sowie die Organisation der notwen­digen Schritte zur Sicherstellung der im Kooperationsvertrag ge­währten Rechte.

Damit wir einen Überblick darüber haben, wie viele CAJler diese Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nehmen, bitten wir alle Betroffenen, den Bundesverband per mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst ) oder Tel. (0201-621065) zu informieren.

 
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