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In der Arbeitswelt geht es leider nicht immer harmonisch zu. Hin und
wieder kommt es zu Rechtsstreitereien zwischen dem Arbeitgeber und dem
Arbeitnehmer. Auch CAJ Mitglieder bleiben leider manchmal davon nicht verschont. Im Rahmen
eines Kooperationsvertrages zwischen dem KAB Deutschland und dem
CAJ Bundesverband genießen alle CAJ-Festmitglieder ab
01.01.2007 Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts analog
der Rechtsschutzordnung der KAB Deutschlands.
Was umfasst der Rechtsschutz?Der Rechtsschutz beinhaltet eine Rechtsberatung und arbeitsgerichtliche Vertretung in erster Instanz und eine sozialgerichtliche Vertretung bis zum Bundessozialgericht. Die genauen Vorraussetzungen hierfür sind in der Rechtsschutzordnung der KAB Deutschland vom 27. März 2004 geregelt. Diese ist in deinem CAJ Diözesanbüro erhältlich. An wen sollst du dich wenden?Im Bedarfsfall wende dich bitte an das CAJ-Diözesansekretariat, Weite Gasse 5, 86150 Augsburg. Tel.:0821/3152-196 oder über Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst Wie läuft es dann weiter?Von der o.g. Stelle erfolgt eine zeitnahe Prüfung und evtl. Erstberatung des vorliegenden Falles sowie die Organisation der notwendigen Schritte zur Sicherstellung der im Kooperationsvertrag gewährten Rechte. Damit wir einen Überblick darüber haben, wie viele CAJler diese Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nehmen, bitten wir alle Betroffenen, den Bundesverband per mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst ) oder Tel. (0201-621065) zu informieren. |
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